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Öffentliches Beteiligungskapital | In Deutschland hat fast jedes Bundesland eigene Mittelständische Beteiligungs- oder Wagnisfinanzierungsgesellschaften, die sich als öffentlich rechtliche Einrichtungen an privaten Unternehmen beteiligen und ihnen Kapital zufließen lassen können. | |
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Stille GesellschaftHierbei suchen sich Unternehmer meist einen zusätzlichen, privaten Investor. Der Gesellschaftsvertrag kann formfrei geschlossen werden. Der Investor trägt je nach vorheriger Absprache Gewinne, unter Umständen auch Verluste mit. | Weitere Infos zu Öffentliches Beteiligungskapital |
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| Je nach vorheriger Absprache und Festlegung, übt der Anleger lediglich ein Kontrollrecht aus. Zum Einsatz kommt eine Stille Beteiligung oftmals dann, wenn schnell und unkompliziert ein Kapitalbedarf gedeckt werden muss, ohne dabei Zinsen zahlen zu müssen. |
| Nützliches zur Kategorie Öffentliches Beteiligungskapital |
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- Abkürzungen zur Kategorie:
- Kategorie-ID: kt10643
- www.2wid.net/kt10643
- www.2wid.net/Oeffentliches-Beteiligungskapital/kt10643.php
- Pfadelementname und voller Kategoriename:
- Öffentlich-rechtlich
- Öffentliches Beteiligungskapital
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