Bei der Unternehmensform spielen sehr oft die Fragen der maximalen persönlichen Haftung und des Mindestkapitals bei der Gründung eine große Rolle.
Bei der Wahl der richtigen Rechtsform sollte man grundsätzlich eine fachkundige Beratungsstelle aufsuchen, da sich mit der entsprechenden Unternehmensform auch unterschiedliche Pflichten ergeben.
Grundsätzlich gilt es zwei Gruppen zu unterscheiden:
- Einzelunternehmen: Zählt als die einfachste Unternehmensform und ist mit geringem Aufwand verbunden. Die sogenannte Kleinunternehmerregelung (gemäß § 19 Umsatzsteuergesetz) ermöglicht eine besonders leichte Handhabung. Nachteile können sich aus der Haftung ergeben, da Inhaber mit ihrem Privatvermögen haften müssen. Eine Sonderform ist die Ein-Mann-GmbH (auch Ein-Mann-Gesellschaft), bei der die Haftung durch das Vermögen ausgeschlossen ist.
- Gesellschaftsunternehmen: Diese gliedern sich wiederum in drei deutlich unterscheidbare Kategorien:
- Personengesellschaften: Gemeinsamkeiten liegen unter anderem in der Vollhaftung der Gesellschafter.
- Kapitalgesellschaften: Gemeinsamkeiten liegen in der Haftungsbeschränkung für Gesellschafter, den erweiterten Buchführungs- und Verwaltungspflichten und der Notwendigkeit der Kapitaleinlage.
- Sonderformen:
- beliebte ausländische Rechtsformen:
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