| | Kategorie: | Mini-GmbH |
(/6)
| Firmiert offiziell unter dem Namen (haftungsbeschränkte) Unternehmergesellschaft (UG), alternativ dazu wird sie auch als “1-Euro-GmbH”, “Mini-GmbH" oder aber "Kleine GmbH" bezeichnet. |
| Detailbeschreibung für diese Kategorie Mini-GmbH |
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Im Zuge der Durchsetzung des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (kurz MoMiG) treten wichtige Veränderungen in Kraft. Einer der wichtigstem Punkte ist dabei die Einführung einer Mini-GmbH.
Wichtig zu wissen ist, dass der Gesetzesgeber ein besonderes Augenmerk auf die Transparenz und Absicherung dieser Unternehmensform gelegt hat. Aus diesen Gründen ist eine Rücklagenbildung von 25 Prozent des Jahresgewinns vorgeschrieben. Hinzu kommt, dass das Unternehmen als Unternehmergesellschaft (UG) klar zu deklarieren ist. Dafür lässt sie sich auf sehr einfache Art und Weise mit einem Stammkapital ab einem Euro gründen. Erreicht die Rücklage einen Wert in Höhe von 25.000 Euro, kann die Mini-GmbH zur vollwertigen GmbH umgewandelt werden. |
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