| | Kategorie: | AG - Aktiengesellschaft |
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| Zur Gründung einer AG wird mindestens ein Kapital von 50000 € für den Start vorausgesetzt, das in dieser Unternehmensform in Anteile aufgeteilt wird. Diese Anteile, die sogenannten Aktien, können Aktionäre erwerben (zeichnen). |
| Detailbeschreibung für diese Kategorie AG - Aktiengesellschaft |
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Aktionäre erhalten verschiedene Rechte, darunter die Teilnahme an der Hauptversammlung, Stimm- und Auskunftsrechte und Anspruch auf Dividenden.
Einer der Vorteile für die Betreiber liegt eindeutig in der Haftung, da eine private Vollhaftung hier bislang vollkommen ausgeschlossen ist, im Gegensatz zur Rechtsform der GmbH.
Die Aktiengesellschaft kann auch als sogenannte "kleine AG" betrieben werden, wenn keine Börsennotierung vorliegt. Dabei fallen weniger aufwendige Aufgaben in der Geschäftsführung und Verwaltung an. |
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