| | Kategorie: | Einzelunternehmen / Ich-AG |
(/3)
| Hierbei handelt es sich um die einfachste Unternehmensform, bestehend aus einer selbstständig beschäftigten Person. |
| Detailbeschreibung für diese Kategorie Einzelunternehmen / Ich-AG |
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Im Unternehmensrecht sieht das Kleingewerbe, das als Einzelunternehmen betrieben wird, als die einfachste Firmenform vor. Dieser Umstand erschließt sich am geringen Verwaltungsaufwand der betrieben werden muss, um es legitim zu halten. Des Weiteren ist das Eigenkapital nicht gesetzlich vorgeschrieben. In den meisten Fällen genügt eine Anmeldung beim Gewerbeamt der Kommune. Kleingewerbetreibende können daraufhin mit der einfachen Einnahme-Überschuss-Rechnung arbeiten und selbige der Steuer vorlegen.
Vorsicht muss man dennoch bei dieser Unternehmensform walten lassen, da man hierbei nicht allein mit dem Firmenkapital haften muss, sondern auch mit dem Privatvermögen.
Kann auch als Stille Gesellschaft betrieben werden.
Vorteile:
- ein geringer Anmeldungs- sowie Verwaltungsaufwand
- geringe Kosten (für Verwaltung und Anmeldung)
- keine Kapitaleinlage nötig
Nachteile:
- Haftung durch das Privatvermögen
Anmerkung:
Aufwendiger wird es, wenn man plant sich als eingetragener Kaufmann ins Handelsregister aufnehmen zu lassen. Dabei entfällt unter anderem die komfortable und zeitsparende Einnahme-Überschuss-Rechnung und man ist gezwungen eine doppelte Buchführung (hoher Verwaltungsaufwand) anzulegen.
Ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand wird auch fällig, entschließt man sich dazu, eine Ein-Mann-GmbH zu gründen. Damit kann man bei einer soliden Geschäftsführung das Haftungsrisiko durch das Privatvermögen ausschließen, unterliegt aber den umfassenden Pflichten einer GmbH. |
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