| | Kategorie: | englische Limited (LTD) |
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| Die englische Limited gleicht in Deutschland der GmbH, was die Haftungsbegrenzung angeht. Ein wichtiger Unterschied stellt aber das wesentlich geringere Grundkapital dar, das zur Gründung benötigt wird. | a A L
| Detailbeschreibung für diese Kategorie englische Limited (LTD) |
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Bei dieser Art der Rechtsform wird eine Limited in England gegründet und eine Niederlassung in Deutschland eröffnet.
- die EU Niederlassungsfreiheit ermöglicht diese Konstruktion
- Achtung: noch ist dies Haftungsbegrenzung nicht völlig rechtssicher
- es entstehen jährliche Zusatzkosten für Übersetzungen der Bilanzen und für eine Steuererklärung in England
Vorteile:
- Kapitalerhöhung soll ohne notarielle Beglaubigung möglich sein
- Übertragung von Anteilen soll ohne notarielle Beglaubigung möglich sein
- evtl. Gewinne sollen bei einer Ltd. geparkt werden können
Vorsicht:
- die Haftungsbegrenzung kann man verlieren, bei:
Rechtsfehlern (wie fehlende Bilanzen, ...)
- nicht Erfüllung der Vorgaben für eine deutsche Zweigniederlassung
Zu Bedenken gilt:
- Banken stehen aufgrund der geringen Kapitaleinlage englischen Limiteds skeptisch gegenüber |
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