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Abmahnung veröffentlichen? | Erlaubt oder nicht?
Meistens nur anonymisiert, was durch Andeutungen bzgl. Abmahner nicht umgangen werden sollte. Letztenendes hängt es schlicht vom Einzelfall ab. | |
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| Weitere Infos zu Abmahnung veröffentlichen? |
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Folgende Punkte wären sicherlich in jedem Fall zu beachten:
- Urheberrecht
- Persönlichkeitsrecht (Datenschutz), nur falls öffentliches Interesse demgegenüber schwerer wiegt, könnten evtl. auch Personen genannt werden
Hinweis: Vor allem bei Abmahnungen bzgl. UWG würde das Nennen des Abmahners sicherlich eine neue Abmahnung nach sich ziehen.
Für diesen Fall ist es empfehlenswert, einen rechtlichen Beistand aufsuchen, um die Frage der Veröffentlichung letztendlich zu klären.
Darf eine Zeitung über konkrete Abmahnungen mit konkreten Daten berichten? Auch diese Frage hängt vom jeweiligen Einzelfall ab und kann nicht generell beantwortet werden. |
| Nützliches zur Kategorie Abmahnung veröffentlichen? |
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- Abkürzungen zur Kategorie:
- Kategorie-ID: kt4498
- www.2wid.net/kt4498
- www.2wid.net/Abmahnung-veroeffentlichen/kt4498.php
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