Wenn man eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bekommt, spricht man oft von einer Abmahnung.
Als ein Grund wird oft auch § 4 Nr. 11 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG ), (Wettbewerbsvorteil durch Rechtsbruch) heran gezogen.
Fraglich ist, ob dies immer auch zutrifft oder nur eine Drohgebärde ist. Schließlich bleiben einem oft nur wenige Tage Zeit zur Reaktion. In solchen Fällen ist es sicherlich ratsam, eine Fristverlängerung zu erbeten und einen rechtskundigen Beistand einzuschalten, der auf diesem Fachgebiet auch bewandert ist.
Mögliche Gründe für Abmahnungen:
- Verletzung des Urheberrechts
- Verletzung von Markenrechten
- fehlerhaftes Impressum
- fehlerhafte Datenschutzerklärungen
- fehlerhafte Widerrufsbelehrungen
- nicht transparente Preisangaben
- unerwünschter E-Mail Versand an ungeprüfte E-Mail Adressen ("Double-Opt-In" kann hier helfen) |