Schwerbehindertenvertretung Deren Aufgaben sind: Eingliederung, Interessensvertretung und Beratung schwerbehinderter Menschen im Betrieb oder der Dienststelle. Mit rechtlicher Grundlage (Gesetze teilweise im Wortlaut).
Teilhabe Behinderter Menschen Gesetze, die die Teilhabe behinderter Menschen (z.B. Allg. Gleichbehandlungsgesetz, Werkstättenverordnung) regeln und andere Publikationen zum Thema.