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Schutz vor Pfändung | der Altersvorsorge. Den Pfändungsschutz der Altersfürsorge für Selbstständige gibt es erst seit kurzem, vorher war oft mit der Insolvenz auch die Altersvorsorge weg | |
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| Weitere Infos zu Schutz vor Pfändung |
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Früher hatte man als Selbstständiger echt ein Problem. Zumindest immer wenn man persönlich haftet und dann doch was Schlimmeres passiert. Da konnte man schnell durch z.B. Haftungsansprüche Alles verlieren, auch die Altersvorsorge.
Besser für den Schutz aber auch teurer waren da eine GmbH oder neuerdings wohl auch eine englische Ltd. .
Den Schutz für die Altersvorsorge hat man nun ab dem wahrscheinlich 1.3.2007 eingeführt. Am 16.2.2007 wurde bekannt, dass der Bundesrat zugestimmt hat.
den Schutz gibt es NUR für die Altersvorsorge
- sie darf nicht für andere Zwecke als für eben die Altersvorsorge nutzbar sein, auch nicht durch Beleihung
- erst für die Rente (also ab dem Rentenalter) verfügbar sein
maximal dürfen je nach Alter pro Lebensjahr
- zwischen 2 000 Euro (für 18-29-Jährige)
und
- 9 000 Euro (für 60- bis 65-Jährige)
auf einem Altersvorsorgekonto liegen
Die absolute Maximalgrenze liegt wohl bei 238 000 Euro.
Bei 5 Prozent Zinsen würde man monatlich auf 991,67 Euro Zinsen kommen. Das ist schon mal höher als Sozialhilfe.
Sicherlich zählen im Kleingedruckten des Gesetzes dann aber alle Vermögenswerte, also auch Haus. Andererseits wäre das Häuschen eigentlich gar nicht geschützt. |
| Nützliches zur Kategorie Schutz vor Pfändung |
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- Abkürzungen zur Kategorie:
- Kategorie-ID: kt4643
- www.2wid.net/kt4643
- www.2wid.net/Schutz-vor-Pfaendung/kt4643.php
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